Für Anbauvereinigungen (CSC)

Laboranalysen für Anbauvereinigungen – Qualitätssicherung nach § 17 KCanG

Anbauvereinigungen dürfen Cannabis nur weitergeben, wenn die Qualitätssicherung gewährleistet ist. VeriCann übernimmt die Laboranalysen für Ihren Cannabis Social Club: regelmäßige Chargen-Analysen in akkreditierten Laboren, ein Analysenzertifikat (CoA) je Charge und Ergebnisse, die direkt in Ihre Club-Software fließen.

Cannabinoid-Analyse ab 70 € netto Basic-Analyse je Probe, zzgl. MwSt.
CoA je Charge digital im Dashboard, druckfähig als PDF
API für Club-Software Befunde automatisch übernehmen

Rechtlicher Rahmen

Analysepflichten für Anbauvereinigungen nach dem KCanG

Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) nimmt Anbauvereinigungen an drei Stellen in die Pflicht. Für alle drei liefert eine Laboranalyse die belastbare Grundlage.

  • § 17 KCanG: Qualitätssicherung

    Anbauvereinigungen müssen die Qualität des Cannabis sichern, das sie an ihre Mitglieder weitergeben – einschließlich der Prüfung auf Verunreinigungen mit anerkannten Verfahren (§ 17 Abs. 3 KCanG). Analysen auf Pestizide, Schwermetalle und Mykotoxine machen diese Prüfung nachweisbar.

    Schadstoff-Analysen & Preise
  • § 18 Abs. 2 KCanG: Eigenkontrolle durch Stichproben

    Zur vorgeschriebenen Eigenkontrolle gehören regelmäßige Stichproben von Cannabis und Vermehrungsmaterial. Wiederkehrende Stichprobenanalysen dokumentieren, dass Ihre Vereinigung dieser Pflicht laufend nachkommt.

    Abo-Modelle für Stichproben
  • § 21 KCanG: THC- und CBD-Angabe bei der Weitergabe

    Cannabis darf nur mit Angabe des durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalts an Mitglieder weitergegeben werden. Diese Werte lassen sich nur per Laboranalyse belastbar bestimmen – wir weisen sie je Charge im Analysenzertifikat aus.

    Cannabinoid-Analysen ansehen

Grenzwerte

Welche Grenzwerte gelten nach § 17 KCanG?

Der Bund hat noch keine verbindlichen Grenzwerte erlassen. Die Verordnungsermächtigung in § 17 Abs. 4 KCanG wurde bislang nicht genutzt – bundesweit verbindliche Grenzwerte für Schadstoffe in Konsumcannabis fehlen daher. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung liegt damit bei der Anbauvereinigung selbst.

Für die Einordnung Ihrer Messwerte orientieren wir uns am Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.) – etwa bei Schwermetallen, Pestiziden und Mykotoxinen. So können Sie Ihre Entscheidungen über die Weitergabe einer Charge auf anerkannte Referenzwerte stützen und gegenüber Behörden dokumentieren.

Hinweis: Wir liefern objektive Messergebnisse und deren fachliche Einordnung – keine Rechtsberatung.

Unser Angebot

Leistungspaket für Cannabis Social Clubs

Von der ersten Probe bis zum fertigen Befund: Wir haben unseren Ablauf auf die Chargen-Logik von Anbauvereinigungen zugeschnitten.

  • Regelmäßige Chargen-Analysen

    Cannabinoid-Profil (Basic oder Full) je Charge, ergänzt um Schadstoffprüfungen auf Pestizide, Schwermetalle oder Mykotoxine nach Bedarf. Analysiert wird in akkreditierten Laboren mit etablierten Methoden wie HPLC und LC-MS/MS.

  • CoA je Charge – digital und druckfähig

    Zu jeder Charge erhalten Sie ein Analysenzertifikat (CoA): digital im Dashboard abrufbar und als druckfähiges PDF – für Ihre Dokumentation, die Information Ihrer Mitglieder und die vorgeschriebene THC-/CBD-Angabe bei der Weitergabe.

  • Einfache Probenlogistik

    Proben melden Sie in wenigen Minuten online an. Anschließend senden Sie sie an unsere Probenannahme oder geben sie persönlich ab: VeriCann, Magnusstraße 11, 12489 Berlin. Express-Analysen sind auf Anfrage möglich.

Transparente Preise

Preise für Chargen-Analysen

Die für Anbauvereinigungen wichtigsten Analysen im Überblick – alle Leistungen und zubuchbaren Optionen finden Sie in der vollständigen Preisübersicht.

Analyse Preis (netto) Preis (brutto) Dauer* Mindestmenge
Basic Cannabinoide 70,00 € 83,30 € 2–3 Werktage 2 g
Full Cannabinoide 120,00 € 142,80 € 2–3 Werktage 2 g
Schwermetalle 150,00 € 178,50 € 10 Werktage 2 g
Mykotoxikologie 285,00 € 339,15 € 10 Werktage 2 g
Pestizide 320,00 € 380,80 € 10–12 Werktage 5 g

* Werktage ab Zugang der Probe im Labor. Nettopreise zzgl. MwSt., Bruttopreise inkl. MwSt. Stand: 01.05.2025. Express-Analyse innerhalb eines Tages gegen Aufpreis – Konditionen auf Anfrage.

Alle Analysen & Preise

Digital & integriert

Software- und API-Integration für Ihre Club-Software

Ihre Befunde bleiben nicht im Postfach liegen: VeriCann stellt alle Ergebnisse digital bereit und bindet sie auf Wunsch direkt an die Software Ihrer Anbauvereinigung an.

Dashboard

Alle Analysenzertifikate (CoA) Ihrer Vereinigung zentral an einem Ort – jederzeit abrufbar, je Charge zugeordnet und als druckfähiges PDF exportierbar.

API & Entwickler-Portal

Über unsere API übernehmen Sie Analysewerte automatisch in Ihre Club-Software – ohne manuelles Übertragen. Die Dokumentation finden Sie im Entwickler-Portal.

Für Softwareanbieter

Sie entwickeln Software für Anbauvereinigungen und möchten Laborbefunde integrieren? Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie bei der Anbindung.

Planbare Qualitätssicherung

Abo-Modelle für regelmäßige Stichproben

Eigenkontrolle nach § 18 Abs. 2 KCanG ist keine einmalige Aufgabe. Mit unseren Abo-Modellen planen Sie wiederkehrende Chargen- und Stichprobenanalysen verlässlich ein – abgestimmt auf Erntezyklen, Chargenzahl und Analyseumfang Ihrer Vereinigung.

Individuelle Konditionen für Ihren Club

Die Konditionen richten sich nach Probenaufkommen und gewünschtem Analyseumfang. Nennen Sie uns kurz die Eckdaten Ihrer Anbauvereinigung – Sie erhalten ein passendes Angebot.

Konditionen anfragen

Häufige Fragen

Häufige Fragen von Anbauvereinigungen

Welche Analysen sind für Anbauvereinigungen Pflicht?

Das KCanG schreibt keinen festen Analysenkatalog vor, verpflichtet Anbauvereinigungen aber zur Qualitätssicherung (§ 17 KCanG), zu regelmäßigen Stichproben im Rahmen der Eigenkontrolle (§ 18 Abs. 2 KCanG) und zur Angabe des durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalts bei der Weitergabe (§ 21 KCanG). In der Praxis bedeutet das: Cannabinoid-Analysen je Charge sowie regelmäßige Prüfungen auf Verunreinigungen wie Pestizide, Schwermetalle und Mykotoxine.

Gibt es verbindliche Grenzwerte für Schadstoffe nach § 17 KCanG?

Nein. Der Bund hat von der Verordnungsermächtigung in § 17 Abs. 4 KCanG bislang keinen Gebrauch gemacht – verbindliche bundesweite Grenzwerte für Konsumcannabis fehlen daher noch. Die Verantwortung für die Qualitätssicherung liegt bei der Anbauvereinigung. Zur Einordnung der Messwerte orientieren wir uns am Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.).

Wie oft müssen Anbauvereinigungen Stichproben analysieren lassen?

§ 18 Abs. 2 KCanG verlangt regelmäßige Stichproben von Cannabis und Vermehrungsmaterial, legt aber kein festes Intervall fest. Viele Anbauvereinigungen lassen daher jede Charge vor der Weitergabe prüfen. Mit unseren Abo-Modellen planen Sie wiederkehrende Analysen verlässlich ein – die Konditionen erhalten Sie auf Anfrage.

Müssen THC- und CBD-Gehalt bei der Weitergabe angegeben werden?

Ja. Nach § 21 KCanG darf Cannabis nur mit Angabe des durchschnittlichen THC- und CBD-Gehalts an Mitglieder weitergegeben werden. Unsere Cannabinoid-Analysen ab 70 € netto liefern genau diese Werte je Charge – dokumentiert im digitalen Analysenzertifikat (CoA).

Alle häufigen Fragen zur Cannabis-Analyse

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Melden Sie Ihre Proben online an oder lassen Sie sich ein Angebot für regelmäßige Analysen erstellen.

Fragen? Rufen Sie uns an: 030 76 73 67 41 · [email protected]